Reputationsrecht

Einzelne Bewertungen löschen in DE, AT und CH: Die Rechtslage 2026

25. Mai 2026 · 5 Min. Lesezeit

Darf eine einzelne Google-Bewertung gelöscht werden? Die Antwort hängt vom Inhalt – und vom Land – ab. Dieser Überblick fasst die Lage in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wann eine Google-Bewertung entfernt werden kann

Grundsätzlich sind Meinungsäußerungen geschützt – auch kritische. Entfernbar sind vor allem Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, fehlenden Kundenkontakt oder Verstöße gegen Googles Richtlinien enthalten. Reine, sachliche Kritik lässt sich dagegen selten löschen.

Die Rechtslage in Deutschland

In Deutschland haben sich Betroffene wiederholt erfolgreich gegen rechtswidrige Bewertungen gewehrt. Plattformen wie Google müssen beanstandeten Bewertungen nachgehen und prüfen, ob ein echter Geschäftskontakt bestand. Lässt sich dieser nicht belegen, wird die Bewertung häufig entfernt.

Die Rechtslage in Österreich

Auch in Österreich gilt: Unwahre Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen sind nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Durchsetzung einzelner Löschungen ist jedoch oft aufwendig, weshalb in der Praxis häufig der Weg über das Melde- und Prüfverfahren oder eine vollständige Standort-Lösung gewählt wird.

Die Rechtslage in der Schweiz

In der Schweiz greifen Persönlichkeits- und Datenschutzrecht. Betroffene können gegen ehrverletzende oder unwahre Inhalte vorgehen. Wie überall gilt: Je klarer der Richtlinienverstoß dokumentiert ist, desto höher die Erfolgschance.

Der praktische Weg zur Löschung

Fazit

Einzelne Bewertungen lassen sich in DE, AT und CH entfernen – wenn sie gegen Recht oder Richtlinien verstoßen. Entscheidend sind gute Dokumentation und das richtige Vorgehen.

Ist Ihre Bewertung löschbar?

Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob und wie eine Entfernung möglich ist.

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